Heimentgelt

Zuzahlungen ab 1. August 2025 in Euro
Pflegegrad Itäglich x 30,42 Tagemonatlich
Pflegekosten59,151799,34
Ausbildungsfond4,37132,94
Unterkunft15,91483,98
Verpflegung13,02396,07
Investitionen5,33162,14
Gesamtsumme 2974,47 €
Abzüglich Anteil Pflegekasse -131,00 €
Eigenanteil Bewohner 2843,47 €¹
Pflegegrad IItäglich x 30,42 Tagemonatlich
Pflegekosten75,832306,75
Ausbildungsfond4,37132,94
Unterkunft15,91483,98
Verpflegung13,02396,07
Investitionen5,33162,14
Gesamtsumme 3481,87 €
Abzüglich Anteil Pflegekasse -805,00 €
Eigenanteil Bewohner 2676,87 €¹

 

 

 

 

 

 

§ 43 c SGB XI: Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils ab 01.01.2022

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung und den Änderungen des §43 c soll ab dem 1. Januar 2022 eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile eingeführt werden. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein.

Demnach erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5 , ab dem Beginn der Versorgung einen Leistungszuschlag in Höhe von 5 Prozent und Pflegebedürftige die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, künftig einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent ihres zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils. Ab dem dritten Jahr in stationärer Langzeitpflege steigt dieser Zuschlag auf 45 Prozent und ab dem vierten Jahr dauerhaft auf 70 Prozent. Bereits vorhandene Versorgungszeiten sollen angerechnet werden. Angefangene Monate werden als voll angerechnet. Die Pflegeeinrichtung, die den Pflegebedürftigen versorgt, stellt der Pflegekasse des Pflegebedürftigen neben dem Leistungsbetrag den Leistungszuschlag in Rechnung und dem Pflegebedürftigen den verbleibenden Eigenanteil.

¹ Bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen und täglichen Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil kommt es zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich, die allerdings der gesetzlichen Anforderung nicht entgegenstehen, sondern als systembedingt akzeptiert werden.

Das Pflegeheim in Lübbersdorf ist ein ehemaliges Gutshaus der Familie von Oertzen. Es wurde bereits ab 1961 als Feierabend- und Pflegeheim genutzt, bis es 1993 schließlich in die Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes überging. Insgesamt blicken wir auf über 90 Jahre Pflege und Betreuung älterer, behinderter, hilfebedürftiger und kranker Mitmenschen zurück.